Vortragstätigkeit

Seit vielen Jahren referiert Rechtsanwältin Wüllrich in großen Institutionen und Hochschulen zu dem Thema:
 

"Beratung und Umgang mit Fällen sexualisierter Diskriminierung / rechtliche Aspekte"
 

Durch die #metoo-Debatte erhält diese Thematik breite Aufmerksamkeit.

Rechtsanwältin Wüllrich erläutert in ihrem Vortrag, wann rechtlich eine Sexualstraftat vorliegt, erklärt die rechtlichen Voraussetzungen einer sexuellen Belästigung als Straftat sowie einer sexuellen Belästigung, welche keine Straftat darstellt, aber arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen haben kann.

Sie befasst sich mit der Prävention, damit wie sexualisierter Diskriminierung vorgebeugt werden kann.

Gegenstand ihres Vortrags sind außerdem die rechtlichen Möglichkeiten der von Übergriffen Betroffenen unter Heranziehung von Beispielen aus der Rechtsprechung.

Auch beschäftigt sie sich in ihrem Vortrag damit, wie sich Dritte verhalten, welche von einem Übergriff erfahren haben, welche ggfs. sogar durch die betroffene Person gebeten wurden, nichts davon weiterzugeben. Gibt es eine "Schweigepflicht"? Gibt es eine "Anzeigepflicht"?

Abhängig von der jeweiligen Zuhörerschaft geht sie auf die Besonderheiten ein, welche für diese und ihr Arbeits- oder Studienumfeld von Bedeutung sind. So ist körperliche Nähe z.B. in einem künstlerischen Studium wie Tanz, Gesang, Schauspiel grundsätzlich erforderlich für die Ausübung dieser Künste. Trotzdem sind Grenzen zu beachten, welche die Gesetze und der Respekt vor dem Gegenüber vorgeben.

Ihre Zuhörerschaft ist von großer Bandbreite. Sie setzt sich zusammen aus dem Führungspersonal von Hochschulen und Institutionen, den Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten, Studierenden und Lehrkräften.

Claudia Wüllrich

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
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