Notdienst

In Notfällen wie Festnahme, Haft und Wohnungsdurchsuchung ist schnelles Handeln geboten.

Professionelle und effektive Strafverteidigung ist nun gefordert.

Ein Beschuldigter muss entscheiden, ob er redet oder ob er sein Schweigerecht in Anspruch nimmt. Diese Entscheidung kann das gesamte spätere Verfahren beeinflussen. Sie sollte daher auf jeden Fall mit einem Fachanwalt für Strafrecht besprochen werden.

Zögern Sie nicht, Rechtsanwältin Wüllrich zu kontaktieren.

Sie können Rechtsanwältin Wüllrich in diesen Fällen auch außerhalb ihrer Geschäftszeiten erreichen unter: 

                                                    0176 / 354 59 870

 

Claudia Wüllrich

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
Zeppelinstr. 73
81669 München

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