

Kanzlei
Strafverteidigerin München
Fachanwältin für Strafrecht Claudia Wüllrich
Die Kanzlei der Rechtsanwältin Wüllrich ist spezialisiert auf die Gebiete des
Rechtsanwältin Wüllrich verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung als Strafverteidigerin mit großer Wertschätzung durch ihre Mandanten. Sie bietet eine optimale Verteidigung.
Das Verteidigungskonzept ist für jeden Mandanten individuell. Die Erfordernisse der Verteidigung werden passgenau an den Mandanten ausgerichtet. Rechtsanwältin Wüllrich arbeitet mit ihren Mandanten vertrauensvoll zusammen, hat für ihre Anliegen immer ein offenes Ohr.
Sie zeichnet sich aus durch großes taktisches Können und scheut im Umgang mit Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht nicht die Konfrontation. Ihre Mandanten verteidigt sie mit hohem Engagement.
Im Falle der vorläufigen Festnahme, Verhaftung oder der Wohnungsdurchsuchung ist Rechtsanwältin Wüllrich auch außerhalb der Geschäftszeiten und am Wochenende
mobil unter 0176 / 354 59 870 zu erreichen.
Rechtsanwältin Wüllrich ist als Strafverteidigerin in München, in Bayern und dem gesamten Bundesgebiet tätig, sowohl als Wahlverteidigerin als auch als Pflichtverteidigerin.
Der Erfolg ihrer Mandanten = der Maßstab von Rechtsanwältin Wüllrich!
Sie möchten wissen, wie Sie sich als Beschuldigter verhalten, welche Rechte Sie haben?
Darf die Polizei Ihr Handy wegnehmen und durchsehen? Muss der Zugangscode, die PIN mitgeteilt werden?
Wichtige und aktuelle Informationen dazu sowie zu vielen weiteren Themen hat Rechtsanwältin Wüllrich auf den Seiten Rechtstipps zusammengestellt.
Ihre Nebenklagevertreterin
Neben ihrer Tätigkeit als Strafverteidigerin ist Rechtsanwältin Wüllrich insbesondere in Sexualstrafverfahren seit langem auch erfolgreich als Vertreterin der Nebenklage tätig.
Ihre Referentin
Geschätzt von großen Organisationen, Universitäten und Hochschulen ist darüber hinaus ihre Tätigkeit als Referentin zum Thema "sexualisierte Diskriminierung und Belästigung/ rechtliche Aspekte /Folgen / Prävention". Details dazu können der Seite Vortragstätigkeit entnommen werden.