Notdienst
In Notfällen wie vorläufige Festnahme, Verhaftung und Wohnungsdurchsuchung ist schnelles Handeln geboten.
Professionelle und effektive Strafverteidigung ist nun gefordert.
Ein Beschuldigter muss entscheiden, ob er redet oder ob er sein Schweigerecht in Anspruch nimmt. Diese Entscheidung kann das gesamte spätere Verfahren beeinflussen. Sie sollte daher auf jeden Fall mit einem Fachanwalt für Strafrecht besprochen werden.
Zögern Sie nicht, Rechtsanwältin Wüllrich zu kontaktieren.
Sie können Rechtsanwältin Wüllrich in diesen Fällen auch außerhalb ihrer Geschäftszeiten erreichen unter:
0176 / 354 59 870
Claudia Wüllrich
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
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