Vortragstätigkeit
Strafverteidiger München - Fachanwältin für Strafrecht
Seit vielen Jahren referiert Rechtsanwältin Wüllrich in großen Unternehmen und Hochschulen zu dem Thema:
"Beratung, Reaktion und Prävention bei Fällen
- sexualisierter Diskriminierung und Machtmissbrauch
- sexueller Übergriffe und Belästigung, Sexualstraftaten
- rechtliche Aspekte"
Die #metoo-Debatte war Auslöser der mittlerweile großen öffentlichen Aufmerksamkeit zu dieser Thematik. Unternehmensführungen, Hochschulleitungen sind gehalten, Richtlinien für das richtige Verhalten zu formulieren, Anlaufstellen für Betroffene einzurichten, übergriffiges Verhalten zu sanktionieren und wirksame Präventionsmaßnahmen zu konstituieren.
Rechtsanwältin Wüllrich erläutert ihrem Publikum,
- wann rechtlich eine Sexualstraftat vorliegt,
- erklärt die rechtlichen Voraussetzungen einer sexuellen Belästigung als Straftat sowie einer sexuellen Belästigung, welche keine Straftat darstellt, aber arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen haben kann.
Sie befasst sich mit der Prävention:
- mit welchen Maßnahmen kann seitens der Unternehmens-/ Hochschulleitung möglichst effektiv sexualisierter Diskriminierung und Übergriffigkeit vorgebeugt werden,
- wie wirkt sich ein Über - und Unterordnungsverhältnis auf die vermeintliche (!) Akzeptanz sexualisierten Machtmissbrauchs aus,
- wie können Mitarbeitende für ihr eigenes, möglicherweise gar nicht wahrgenommenes, aber fehlerhaftes Verhalten sensibilisiert werden?
Sie legt die rechtlichen Möglichkeiten der von Übergriffen Betroffenen dar, unter Heranziehung von Beispielen aus der Rechtsprechung.
- Sie nimmt Stellung zu Fragen, wie:
Wie sollen sich Dritte verhalten, welche von einem Übergriff erfahren haben, welche möglicherweise sogar durch die betroffene Person gebeten wurden, nichts davon weiterzugeben?
Gibt es eine "Schweigepflicht"? Gibt es eine "Anzeigepflicht" ?
- Abhängig von der jeweiligen Zuhörerschaft geht sie auf die Besonderheiten ein, welche für diese und ihr Arbeits- oder Studienumfeld von Bedeutung sind. So ist körperliche Nähe z.B. in einem künstlerischen Studium wie Tanz, Gesang, Schauspiel grundsätzlich erforderlich für die Ausübung dieser Künste. Trotzdem sind Grenzen zu beachten, welche die Gesetze und der Respekt vor dem Gegenüber vorgeben.
- Ihre Zielgruppe ist von großer Bandbreite. Sie setzt sich zusammen aus dem Führungspersonal von Hochschulen, Universitäten und Unternehmen, den Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten, Studierenden und Lehrkräften.
Sie nimmt Fragen aus dem Publikum auf, erörtert diese in einem offenen Dialog.
Auch Anregungen zum Vortrag, die vorher von den Auftraggebenden an sie herangetragen werden, arbeitet sie ein, so dass Besonderheiten eines Unternehmens berücksichtigt werden können.
- Als Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin in Sexualstrafverfahren verfügt Rechtsanwältin und Fachanwältin für Strafrecht Wüllrich über eine langjährige und große Erfahrung aus der Praxis sowohl aus der Perspektive von Tätern als auch von Opfern. Für ihre Zuhörerschaft wird die Thematik daher sehr gut nachvollziehbar und hebt sich von rein theoretischen Darlegungen deutlich ab.
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Claudia Wüllrich
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
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