Vortragstätigkeit
Seit vielen Jahren referiert Rechtsanwältin Wüllrich in großen Institutionen und Hochschulen zu dem Thema:
"Beratung, Umgang und Prävention bei Fällen sexualisierter Diskriminierung / rechtliche Aspekte"
Die #metoo-Debatte war Auslöser der mittlerweile großen öffentlichen Aufmerksamkeit zu dieser Thematik. Unternehmensführungen, Hochschulleitungen sind gehalten, Richtlinien für das richtige Verhalten zu formulieren, Anlaufstellen für Betroffene einzurichten, übergriffiges Verhalten zu sanktionieren und wirksame Präventionsmaßnahmen zu konstituieren.
Rechtsanwältin Wüllrich erläutert in ihrem Vortrag, wann rechtlich eine Sexualstraftat vorliegt, erklärt die rechtlichen Voraussetzungen einer sexuellen Belästigung als Straftat sowie einer sexuellen Belästigung, welche keine Straftat darstellt, aber arbeits- oder dienstrechtliche Konsequenzen haben kann.
Sie befasst sich mit der Prävention, mit welchen Maßnahmen eine möglichst effektive Vorbeugung sexualisierter Diskriminierung erfolgen kann.
Sie legt die rechtlichen Möglichkeiten der von Übergriffen Betroffenen dar, unter Heranziehung von Beispielen aus der Rechtsprechung.
Sie nimmt Stellung zu Fragen, wie:
Wie sollen sich Dritte verhalten, welche von einem Übergriff erfahren haben, welche möglicherweise sogar durch die betroffene Person gebeten wurden, nichts davon weiterzugeben?
Gibt es eine "Schweigepflicht"? Gibt es eine "Anzeigepflicht" ?
Abhängig von der jeweiligen Zuhörerschaft geht sie auf die Besonderheiten ein, welche für diese und ihr Arbeits- oder Studienumfeld von Bedeutung sind. So ist körperliche Nähe z.B. in einem künstlerischen Studium wie Tanz, Gesang, Schauspiel grundsätzlich erforderlich für die Ausübung dieser Künste. Trotzdem sind Grenzen zu beachten, welche die Gesetze und der Respekt vor dem Gegenüber vorgeben.
Ihre Zuhörerschaft ist von großer Bandbreite. Sie setzt sich zusammen aus dem Führungspersonal von Hochschulen und Institutionen, den Gleichstellungs- und Frauenbeauftragten, Studierenden und Lehrkräften.
Als Strafverteidigerin und Nebenklagevertreterin in Sexualstrafverfahren verfügt Rechtsanwältin Wüllrich über eine langjährige und große Erfahrung aus der Praxis sowohl aus der Perspektive von Tätern als auch von Opfern. Für ihre Zuhörerschaft wird die Thematik daher sehr gut nachvollziehbar und hebt sich von rein theoretischen Darlegungen deutlich ab.
Claudia Wüllrich
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Zeppelinstr. 73
81669 München
Tel.: 089 / 45 83 55 38
mobil: 0176 / 354 59 870
Fax: 089 / 44 888 96