Nebenklagevertretung / Opferschutz
Rechtsanwältin Wüllrich ist als Nebenklagevertreterin und Rechtsbeistand tätig in Sexualstrafverfahren.
Aber auch in Verfahren wegen Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten vertritt sie die Opfer oder deren Angehörige.
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Möglichkeiten des Opferschutzes deutlich ausgebaut. Geschädigte können eigene Rechte in einem Strafverfahren wahrnehmen. Um diese Rechte effektiv wahrnehmen zu können, besteht die Möglichkeit der Beiordnung einer Anwältin als Rechtsbeistand und Nebenklagevertreterin. Auch Prozesskostenhilfe kann beantragt werden. So sollen Geschädigte sich rechtlichen Beistand auch dann suchen können, wenn sie finanziell nicht dazu in der Lage sind.
Der Anspruch von Rechtsanwältin Wüllrich ist es, ihrer Mandantschaft Gehör zu verschaffen, ihre Rechte optimal wahrzunehmen.
Möglichst schon in den Strafverfahren sollen Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden, so dass ein erneutes Verfahren vor den Zivilgerichten vermieden werden kann.
Claudia Wüllrich
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
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