Nebenklagevertretung / Opferschutz
Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Möglichkeiten des Opferschutzes deutlich ausgebaut. Ein(e) Geschädigte(r) hat die Möglichkeit, eigene Rechte in einem Strafverfahren wahrzunehmen.
Es besteht die Möglichkeit der Beiordnung einer Anwältin als Rechtsbeistand und Nebenklagevertreterin. Auch Prozesskostenhilfe kann beantragt werden. So soll ein(e) Geschädigte(r) sich rechtlichen Beistand auch dann suchen können, wenn sie/er finanziell nicht dazu in der Lage ist.
Insbesondere in Sexualstrafverfahren ist Rechtsanwältin Wüllrich als Nebenklagevertreterin tätig. Aber auch in Verfahren wegen Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit vertritt sie die Opfer oder deren Angehörige.
Der Anspruch von Rechtsanwältin Wüllrich ist es, ihren Mandanten in den Verfahren Gehör zu verschaffen, ihre Rechte zu ihren Gunsten wahrzunehmen.
Auch ist es ihr Ziel, möglichst schon in den Strafverfahren Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen, so dass ein erneutes Verfahren vor den Zivilgerichten vermieden werden kann.
Claudia Wüllrich
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
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