Nebenklagevertretung / Opferschutz

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren die gesetzlichen Möglichkeiten des Opferschutzes deutlich ausgebaut. Geschädigte können eigene Rechte in einem Strafverfahren wahrnehmen.
Es besteht die Möglichkeit der Beiordnung einer Anwältin als Rechtsbeistand und Nebenklagevertreterin. Auch Prozesskostenhilfe kann beantragt werden. So sollen Geschädigte sich rechtlichen Beistand auch dann suchen können, wenn sie finanziell nicht dazu in der Lage sind.

Insbesondere in Sexualstrafverfahren ist Rechtsanwältin Wüllrich als Nebenklagevertreterin tätig. Aber auch in Verfahren wegen Straftaten gegen das Leben und die Gesundheit vertritt sie die Opfer oder deren Angehörige.

Der Anspruch von Rechtsanwältin Wüllrich ist es, ihrer Mandantschaft Gehör zu verschaffen, ihre Rechte optimal wahrzunehmen.

Möglichst schon in den Strafverfahren sollen Schmerzensgeldansprüche durchgesetzt werden, so dass ein erneutes Verfahren vor den Zivilgerichten vermieden werden kann.

Claudia Wüllrich

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
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