Betäubungsmittelstrafrecht
Rechtsanwältin Wüllrich ist seit mehr als 30 Jahren überaus erfolgreich als Strafverteidigerin in Betäubungsmittelstrafverfahren tätig.
Nahezu jeglicher Umgang mit illegalen Drogen steht unter Strafe. Auch der Umgang mit Cannabisprodukten bleibt in vielen Fällen trotz des Konsumcannabisgesetzes ( = KCanG) illegal.
Welche Drogen illegal sind, ist in einer Anlage zum Betäubungsmittelgesetz ( = BtmG) geregelt. Dazu gehören u.a. Heroin, Kokain, LSD und synthetische Drogen wie z.B. XTC und Crystal Meth.
Da auch neu auf den Markt kommende Drogen in diese Anlage aufgenommen werden, können sog. "legal highs" sehr schnell nicht mehr legal sein.
Im Betäubungsmittelstrafrecht ist es von wesentlicher Bedeutung, möglichst gleich zu Beginn eines Verfahrens die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen - diese kann in einem konsequenten Schweigen bestehen, aber auch in ihrem völligen Gegenteil, der Wahrnehmung der Kronzeugenregelung gemäß § 31 BtmG. Näheres dazu und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Rechtstipps.
Gerade in Ermittlungsverfahren wegen Benutzung des Darknets kann konsequentes Schweigen für den Verteidigungserfolg entscheidend sein. Bitte, beachten Sie auch dazu die Seite Rechtstipps.
§ 35 BtmG gibt die Möglichkeit der Therapie statt Freiheitsstrafe im Falle der Betäubungsmittelabhängigkeit eines Beschuldigten.
Von Anfang an sollten auch mögliche Führerscheinmaßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde berücksichtigt werden.
Mit Rechtsanwältin Wüllrich haben Sie die Strafverteidigerin an Ihrer Seite, die Ihnen hilft, bei diesen komplexen Fragen die richtige Entscheidung zu treffen.
Sie verteidigt im gesamten Bundesgebiet. So hat sie auch vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der z.T. regional sehr unterschiedlichen Rechtsprechung, um diese zu Gunsten ihrer Mandanten einsetzen zu können.
Claudia Wüllrich
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
Zeppelinstr. 73
81669 München
Tel.: 089 / 45 83 55 38
mobil: 0176 / 354 59 870
Fax: 089 / 44 888 96