Betäubungsmittelstrafrecht

Das Betäubungsmittelgesetz (= BtmG) stellt nahezu jeglichen Umgang mit illegalen Drogen unter Strafe. Lediglich der Konsum ist straffrei. Allerdings ist ein Konsum ohne  Besitz der Droge i.d.R. nicht möglich.

Welche Drogen illegal sind, ist in einer Anlage zum BtmG geregelt. Dazu gehören insbesondere Cannabisprodukte, Heroin, Kokain, LSD und synthetische Drogen wie z.B. XTC und Crystal Meth. Aber auch immer wieder neu auf den Markt kommende Drogen werden in diese Anlage aufgenommen. Diese sog. "legal highs" können daher sehr schnell nicht mehr legal sein.

Die Strafrahmen reichen von Geldstrafe bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe, in schweren Fällen bis zu 15 Jahren Freiheitsstrafe. Die Rechtsprechung ist in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich. Bayern zählt zu den Ländern mit einer sehr strengen Rechtsprechung.

Gerade im Betäubungsmittelrecht ist es wichtig, möglichst gleich zu Beginn eines Verfahrens die richtige Verteidigungsstrategie zu wählen - diese kann in einem konsequenten Schweigen bestehen, aber auch in ihrem völligen Gegenteil, der Wahrnehmung der Kronzeugenregelung gemäß § 31 BtmG.  Näheres dazu und weitere Informationen finden Sie auf der Seite Rechtstipps.

Immer häufiger gibt es Ermittlungsverfahren wegen Benutzung des Darknets. Gerade hier kann  konsequentes Schweigen von erheblicher Bedeutung für den Verteidigungserfolg sein. Bitte, beachten Sie auch dazu die Seite Rechtstipps

§ 35 BtmG gibt die Möglichkeit der Therapie statt Freiheitsstrafe im Falle der Betäubungsmittelabhängigkeit eines Beschuldigten.

Da für eine Therapie aber zunächst eine Therapieplatzzusage und auch eine Kostenübernahmezusage einzuholen sind, ist auch hier eine möglichst frühzeitige Erörterung erforderlich.

Eine effektive Strafverteidigung wird darüber hinaus von Anfang an mögliche Führerscheinmaßnahmen durch die Straßenverkehrsbehörde berücksichtigen

Um bei diesen komplexen Fragen die richtige Entscheidung zu treffen, benötigen Sie einen Strafverteidiger mit den besonderen Kenntnissen auf diesem Spezialgebiet.

Rechtsanwältin Wüllrich verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung als Strafverteidigerin in Betäubungsmittelstrafverfahren. Ihre hohe Kompetenz und überdurchschnittliches Fachwissen hat sie in Hunderten von erfolgreichen Verteidigungen unter Beweis gestellt.

Sie verteidigt im gesamten Bundesgebiet. So hat sie auch vertiefte Kenntnisse hinsichtlich der z.T. regional sehr unterschiedlichen Rechtsprechung, um diese zu Gunsten ihrer Mandanten einsetzen zu können. 

 

Claudia Wüllrich

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
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