Verkehrsstrafrecht

Das Verkehrsstrafrecht ist ein Spezialgebiet, welches vertiefte Kenntnisse der speziellen gesetzlichen Regelungen und der aktuellen Rechtsprechung erfordert.

Es gliedert sich in Verkehrsstraftaten und Verkehrsordnungswidrigkeiten.

Verkehrsstraftaten sind z.B.:

- unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ( "Fahrerflucht")

- verbotene Kraftfahrzeugrennen

- Trunkenheitsfahrten, zu denen auch Fahrten unter Drogeneinfluß zählen.

Da in der Regel Führerscheinmaßnahmen erfolgen, sind auch Kenntnisse im sich häufig anschließenden Verfahren vor der Straßenverkehrsbehörde erforderlich. So wird gerade bei Fahrten im Zustand von Trunkenheit oder vorheriger Drogeneinnahme zu einem späteren Zeitpunkt noch die Vorlage eines (medizinisch-psychologischen) Gutachtens gefordert.

Aber auch nur der Besitz von Drogen kann bereits Führerscheinmaßnahmen nach sich ziehen.

Gerade im Falle des Vorwurfs, unter Einfluss von illegalen Drogen gefahren zu sein, ist ein sofortiges Handeln nach Einleiten des Verfahrens durch die Polizei erforderlich. Nur ein auf diesem sehr speziellen Rechtsgebiet erfahrener Strafverteidiger wird Sie darüber informieren können, was Sie tun können, um die von der Straßenverkehrsbehörde zu einem späteren Zeitpunkt geforderten zusätzlichen Nachweise über Drogenfreiheit zu erlangen und vorlegen zu können.

Rechtsanwältin Wüllrich hat auf diesen Rechtsgebieten eine nun jahrzehntelange Erfahrung als Strafverteidigerin.

Gern steht sie Ihnen mit ihrem Können zur Seite.

Claudia Wüllrich

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
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