Jugendstrafrecht

Die speziellen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (= JGG) werden angewandt bei Jugendlichen und nach Prüfung des Einzelfalls bei Heranwachsenden.

Jugendlicher ist, wer bei Begehung der Tat 14 Jahre alt ist, aber noch keine 18 Jahre, Heranwachsender, wer 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt ist.

Mit den besonderen Bestimmungen des Jugendstrafrechts soll die Möglichkeit, auf einen Menschen noch erzieherisch einzuwirken, wahrgenommen werden.
Die Strafrahmen des Erwachsenen-Strafrechts gelten nicht. Das JGG gibt den Strafverfolgungsbehörden vielfältige Einwirkungsmöglichkeiten.

Die Verteidigung in Jugendstrafsachen erfordert daher nicht nur Kenntnisse dieser speziellen gesetzlichen, jugendrechtlichen Regelungen sowie der Rechtsprechung dazu.
Gefordert ist auch, das Vertrauen der jungen Mandanten zu gewinnen, um mit ihnen eine Verteidigung aufzubauen, an deren Ende ein Ergebnis steht, welches ihr zukünftiges Leben nicht beeinträchtigt.


Rechtsanwältin Wüllrich verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung  als Jugendstrafverteidigerin. Sie steht Ihnen mit ihrem ganzen Erfahrungsschatz und Können zur Verfügung.


Auf ihren Seiten mit Rechtstipps können Sie noch Näheres zu den Rechten in einem Strafverfahren lesen.  Auch stellt sie  dort neue Entscheidungen, immer wieder auch aus dem Jugendstrafrecht, vor.

 

Claudia Wüllrich

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
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