Jugendstrafrecht
Die speziellen Regelungen des Jugendgerichtsgesetzes (= JGG) werden angewandt bei Jugendlichen und bei Heranwachsenden.
Bei Heranwachsenden wird jeweils geprüft, ob sie noch Reifeverzögerungen aufweisen, ob sie einem Jugendlichen noch gleich sind. Nur dann wird das JGG angewandt. In der Praxis ist es allerdings bei nahezu allen Fällen so, dass auf Heranwachsende das JGG Anwendung findet.
Jugendlicher ist, wer bei Begehung der Tat 14 Jahre alt ist, aber noch keine 18 Jahre,
Heranwachsender, wer 18 Jahre, aber noch keine 21 Jahre alt ist.
D.h.: ab dem Tag, an dem jemand seinen 21. Geburtstag feiert, ist er kein Heranwachsender mehr. Das JGG ist nicht mehr auf ihn anwendbar.
Diese Frist gilt absolut - sie steht nicht im Ermessen eines Gerichts.
Mit den besonderen Bestimmungen des Jugendstrafrechts soll auf einen jungen Menschen noch erzieherisch eingewirkt werden.
Die Strafen des Erwachsenen-Strafrechts gelten nicht.
Das JGG gibt den Strafverfolgungsbehörden vielfältige Einwirkungsmöglichkeiten. Hier kann ein Gericht verschiedenste Weisungen oder Auflagen verhängen - typisch sind gemeinnützige Sozialstunden, aber auch Teilnahme an Sozial - oder Antiaggressionskursen. Auch die Möglichkeit einer Erziehungsbeistandsschaft durch die Jugendhilfe gibt es.
Allerdings: das JGG kennt auch die Inhaftierung von jungen Straftätern. So gibt es den Jugendarrest oder die Jugendstrafe.
Die Verteidigung in Jugendstrafsachen erfordert nicht nur Kenntnisse dieser speziellen jugendrechtlichen Regelungen sowie der Rechtsprechung dazu.
Gefordert ist auch, das Vertrauen der jungen Mandanten zu gewinnen, um mit ihnen eine Verteidigung aufzubauen, an deren Ende ein Ergebnis steht, welches ihr zukünftiges Leben nicht beeinträchtigt.
Rechtsanwältin Wüllrich verfügt über eine jahrzehntelange Erfahrung als Jugendstrafverteidigerin. Sie steht Ihnen mit ihrem ganzen Erfahrungsschatz und Können zur Seite, hat immer ein offenes Ohr für die Anliegen der Mandantschaft.
Auf ihren Seiten mit Rechtstipps können Sie noch Näheres zu den Rechten in einem Strafverfahren lesen. Auch stellt sie dort neue Entscheidungen, immer wieder auch aus dem Jugendstrafrecht, vor.
Claudia Wüllrich
Rechtsanwältin
Fachanwältin für Strafrecht
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