Wirtschaftsstrafrecht

Rechtsanwältin Wüllrich ist seit mehr als 30 Jahren sehr erfolgreich als Strafverteidigerin in Wirtschaftsstrafverfahren tätig.
So war sie Strafverteidigerin im  "Galavit"-Verfahren vor dem LG Kassel, im  "Akzenta"-Verfahren und im  "Vitalia"-Verfahren vor dem LG München II.

Verfahren in  Wirtschaftsstrafsachen sind gekennzeichnet durch einen häufig umfangreichen und rechtlich komplizierten Prozessstoff.

Die Verteidigung in diesen Verfahren erfordert nicht nur großes und stets auf dem aktuellen Stand befindliches strafrechtliches und strafprozessuales Wissen und Können. Darüber hinaus sind fundierte Kenntnisse der für Unternehmen, ihr Führungspersonal und ihre Mitarbeiter speziellen gesetzlichen Bestimmungen gefordert.

Rechtsanwältin Wüllrich verfügt über ein hohes fachspezifisches Wissen auf allen Sachgebieten, welche sich im Wirtschaftsstrafrecht stellen.

Unter das Wirtschaftsstafrecht fallen insbesondere:

  • Vermögensdelikte wie Untreue, Betrug, Anlagebetrug, Kredit -und Subventionsbetrug, Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen
  • Insolvenstraftaten mit Bankrott und Bilanzstraftaten, Buchführungsdelikten
  • Zoll - und Steuerstrafrecht
  • Umweltstrafrecht
  • Geschäftsgeheimnisschutz (GeschGehG, GmbHG)
  • Bestechung, Bestechlichkeit, Vorteilsannahme, sog. "Korruptionsdelikte"

Informationen zu Ihren Rechten, wie sich z.B. im Falle einer polizeilichen Vorladung verhalten, finden Sie auf der Seite: Rechtstipps,

Claudia Wüllrich

Rechtsanwältin

Fachanwältin für Strafrecht
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